Künstlersozialversicherung (KSV)
Durch die Künstlersozialversicherung erhalten selbstständige MusikerInnen wie auch alle anderen KünstlerInnen einen ähnlichen Sozialversicherungsschutz wie Angestellte.
Wir bieten:
- Grundlegende Beratung zur Künstlersozialkasse (KSK) für MusikerInnen sowie alle freischaffenden KünstlerInnen
- Informationen und Hilfe zum Eintritt in die KSK sowie Prüfung der Versicherungspflicht
- Beratende Unterstützung während der Mitgliedschaft – Widerspruchsverfahren, Berufseinstieg, Berufsänderung
- Beratung für Unternehmen, Vereine und Institutionen zur Künstlersozialabgabe (KSA)
- Unterstützung im Prüfungsverfahren durch die KSK
- Hilfe bei der schnellen Überwindung bürokratischer Hürden

